Organisatorischer Aufbau

Organe, Dienststellen, Aufnahme zur stationären Pflege, Leistungsentgelt, Finanzierung
Organe

 

Gemeindeverband Sozialzentrum Satteins-Jagdberg gem. GmbH

Vorstand:   Bgm. Dobler Andreas und Bgm. Lampert Thomas

Geschäftsführer:          Dobler Andreas Bgm.

Pflegedienstleitung:   Summer Linda DGKS

Stationsleitung:            Leiter Christian DGKP

 

 

Dienststellen und Sachgebiete

 

  • Pflege
  • Küche
  • Haustechnik
  • Hauswirtschaft
  • Verwaltung
  • Zivildienst
  • geschützter Arbeitsplatz
Aufnahme zur stationären Pflege
ins Sozialzentrum Satteins-Jagdberg

 

Voraussetzungen:

Variante a) „besonderer Pflegebedarf“: Eine tatsächliche Einstufung mit Pflegegeldstufe 4 oder höher – laut vorliegendem Pflegegeldbescheid

oder

Variante b) Einstufung unter Pflegegeldstufe 4: In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die betreffende Person infolge

  • des körperlichen Zustands (z.B. schwere Einschränkungen der Mobilität, manifeste Erkrankungen)

und/oder

  • einer psychischen Krankheit (darunter fallen psychische Störungen, nämlich körperlich begründbare Psychosen, wie z.B. Demenz, weiters endogene Psychosen, wie z.B. Depressionen, sowie Neurosen, reaktive Störungen und Psychopathien, wie z.B. Angstneurosen) oder einer geistigen Behinderung

nicht imstande ist, ein selbstständiges und unabhängiges Leben zu führen.

 

Kontakt:

Für die Entscheidung, ob ein Heimplatz in Anspruch genommen werden kann oder nicht erhebt der/die zuständige Koordinator/in für Betreuung und Pflege (Case Manager/in) die Situation. Die Reihung der Vergabe des Betreuungsplatzes im Sozialzentrum Satteins-Jagdberg wird nach Dringlichkeit beurteilt

 

Case Management der Region Walgau

Gemeinde Zuständiges Case Management Kontaktdaten
Satteins Krankenpflegeverein Jagdberg
Frau Brigitte Trautz

Oberdorf 15, 6822 Satteins
Schlins Telefon: 05524 22348
Röns Mobil: 0664 73083655
Schnifis E-Mail: pflege@krankenpflegeverein-jagdberg.at
Düns Website: www.krankenpflegeverein-jagdberg.at
Dünserberg
Krankenpflegeverein Frastanz
Beim Wendelin 1, 6820 Frastanz
Telefon: 05522 52474
Göfis Mobil: 0664 88969754
Frastanz E-Mail: cm.frastanz-goefis@outlook.com
Website: www.frastanz.at

 

Das Case Management kann übrigens ebenso von pflegenden Angehörigen zur Unterstützung in Anspruch genommen werden. Das Case Management hilft dabei, dass Klienten und Angehörige umfassend und zielgerichtet begleitet und individuell auf deren Bedürfnisse angepasste Lösungen erarbeitet werden.

Die Beratung und Begleitung durch das Case Managements wird aus Mitteln des Bundespflegefonds finanziert und ist daher für die Betroffenen kostenlos. Bei Bedarf kontaktieren Sie daher bitte die für Ihre Gemeinde zuständige Case Managerin, welche Sie gerne persönlich berät.

 

 

Leistungsentgelt 2024 – Kosten pro Tag

 

Die Kosten der Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie der angemessenen Pflege im Sozialzentrum Satteins-Jagdberg der Bewohner:innen werden anhand der folgenden vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife in Rechnung gestellt. Dieses Leistungsentgelt setzt sich aus den drei Komponenten Pflege, Unterkunft sowie Verpflegung zusammen.

Finanzierung

 

Grundsätzlich müssen die Bewohner:innen für die Unterbringungskosten im Pflegeheim selbst aufkommen.

Wenn das Einkommen (Pension, Rente, das Pflegegeld oder Miet- und Zinsverträge, etc.) nicht ausreicht, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Übernahme der (Differenz-)Kosten im Rahmen der Mindestsicherung durch die Sozialhilfe.

In diesem Fall wird nach Antragstellung auf Mindestsicherung der aufzubringende Selbstbehalt errechnet. Generell sind bei einer dauernden stationären Unterbringung im Pflegeheim die nachstehenden Teile der Einkommen einzusetzen:

  • die laufende Pension zu 80 %,
  • das Pflegegeld abzüglich Taschengeld (derzeit € 55,16 monatlich), sowie
  • die übrigen Einkünfte (z.B. Leibrente, Mieteinnahmen) zu 100 %

Somit verbleibt dem/der Bewohner:in stets ein Teil seines/ihres Einkommens:

  • 10% der Pflegegeldstufe 3 – derzeit gerundet € 55,16 monatlich (unabhängig von der tatsächlichen Pflegegeldstufe) sowie
  • 20% der Pension und die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

Das Vermögen (Immobilien, Liegenschaften, Barvermögen und Sparbücher, etc.) ist nicht zu berücksichtigen und bleibt unangetastet.

Wenn Sozialhilfe geleistet wird, können Kostenersatzforderungen an folgende Personen gestellt werden:

  • dem/der Empfänger/in sozialer Hilfe gegenüber unterhaltspflichtige Angehörige (v.a. Ehegatt*in)
  • Personen, denen gegenüber der*die Empfänger*in sozialer Hilfe Rechtsansprüche zur Deckung jenes Bedarfes besitzt, der die Leistung sozialer Hilfe erforderlich gemacht hat (z.B. wenn im Übernahmevertrag die Pflege der Eltern vereinbart wurde)

Antrag auf Mindestsicherung

 

Der Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen kann entweder bei der Wohnsitzgemeinde oder direkt bei der Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden.

Welche Beilagen dem Antrag anzuschließen sind, hängt vom Einzelfall ab (siehe Infos und Link zum Antragsformular unter www.vorarlberg.at/sozialhilfe). Hierzu erhalten Sie Beratung durch die Mitarbeiter:innen im Bereich Soziales Ihrer Wohnsitzgemeinde.